Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener, freiberuflich tätiger Arzt ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Der Patient gilt zunächst als Privatpatient und muss für die vom Arzt durchgeführten medizinischen Leistungen vorerst selbst aufkommen.
Die Rechnung kann anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse persönlich oder per Post eingereicht werden. In der Regel werden bis zu 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die Leistungen bekommen würde, an den Patienten rückerstattet. Der Betrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Um diesen Ablauf möglichst einfach zu halten, erhalten Sie in meiner Ordination eine Honorarnote mit den aufgeschlüsselten Leistungen. Senden Sie diese Honorarnote unter Angabe Ihrer Bankdaten an Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung zur Kostenrückerstattung.
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Dr. med. univ. Eva Mühlbacher, MSc, D.O. DAAO®
Wahlarzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Schwerpunkt Kinder- und Neuroorthopädie
ÖÄK Diplom für Manuelle Medizin – Zertifikat für Kinder- und Säuglingsbehandlung
Atlastherapie nach Arlen
Ärztliche Osteopathin
Stahlstraße 4, 8740 Zeltweg
Tel.: +43 650 43 00 679
E-Mail: ordination@ortho-muehlbacher.at
Ich bitte Sie um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung.